Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot soll fallen?
von Roland Männer (Kommentare: 0)
Regierung will nächtliche Alkoholverkaufsverbot kippen
Der Kreuzbund als Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke und Angehörige warnt vor dem Verlust einer wirksamen Sucht- und Gewaltprävention
Wenn sich die Flaschen abends schneller leeren als erwartet und die Uhrzeiger vorrücken, besteht für manche Menschen dringender Handlungsbedarf: Rasch zur Tankstelle, einmal ins Regal greifen und flink zur Kasse, denn ab 22 Uhr gibt’s keinen Nachschub mehr.
Jetzt beabsichtigt die Landesregierung Baden-Württemberg, die nächtliche Versorgung mit Alkoholika bei Tankstellen wieder rund um die Uhr zu ermöglichen. Das Gesetz zum nächtlichen Verkaufsverbot soll noch in diesem Jahr gekippt werden. Während der Handel über diese Entscheidung jubiliert, bleibt es in der Verantwortung der Kommunen, öffentliche Saufgelage zu verhindern. Die Deutsche Polizeigewerkschaft warnt bereits vor noch mehr Gewalt.
Auch der Kreuzbund Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart e.V., als Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke und Angehörige e.V. widerspricht dem Denkansatz des Gesetzgebers vehement, wonach durch die Aufhebung des Nachtverkaufsverbots angeblich ‚keine erheblichen Auswirkungen auf soziale Verhältnisse zu erwarten seien‘. „Die Regierung hat lediglich die offensichtlichen Auswirkungen missbräuchlichen Alkoholkonsums im Blick, nicht jedoch die familiären Auswirkungen hinter den Wohnungstüren“, bekundet der Vorsitzende des Kreuzbund Diözesanverbandes, Roland Männer. Er weist darauf hin, dass ein Wegfall des nächtlichen Verkaufsverbots von Alkohol nicht nur das destruktive Verhalten missbräuchlich und krankhaft Alkohol konsumierender Menschen begünstige, sondern in hohem Maße auch die Lebenssituation unzähliger Familien verschärfe. Insbesondere betreffe dies Kinder, die in diesen Familien leben und alkoholbedingten Eskapaden ausgesetzt seien, ohne dass eine politische Lobby für ihren Schutz eintrete.
Es sind vor allem suchtkranke Menschen vom Verkaufsverbot betroffen. „Deren suchtspezifisches Verhalten ist es, ihre Alkoholvorräte gerade bei Nacht aufzufüllen: Durch das Wechseln der Tankstellen und anderer Einkaufsmöglichkeiten wollen sie eine soziale Auffälligkeit vermeiden und jeglicher Intervention durch ihre Umwelt entgehen.“
Gesunde Bürger benötigten keine nächtlichen Einkaufsmöglichkeiten, denn sie sind in der Lage, ihr Trinkverhalten zu steuern und Einkäufe zu normalen Geschäftszeiten zu tätigen. Und wenn der Vorrat bei einem gemütlichen Abend trotzdem mal ausgehen sollte – wo ist das Problem?
„Die Landesregierung verabschiedet sich mit der Aufhebung des Alkoholverkaufsverbotes von der Aussage – bei uns ist Alkohol NICHT rund um die Uhr verfügbar. Es war ein deutliches Zeichen, dass ein Trinken Rund um die Uhr in Baden-Württemberg nicht gewünscht wird.“, betont der Vorsitzende Roland Männer und fordert: „Die Landesregierung muss nicht nur für eine florierende Wirtschaft sorgen, sie hat auch eine Fürsorgepflicht für die Schwachen der Gesellschaft.“
Kinder suchtkranker Eltern erleben eine gravierende Beeinträchtigung und Gefährdung ihrer persönlichen Entwicklung, denn eine Suchterkrankung erfasst immer das gesamte Familiensystem.
In Deutschland gehen wir von 2,6 Millionen Kindern aus, die dauerhaft oder zeitweise von der Alkoholabhängigkeit mindestens eines Elternteils betroffen sind.
In Baden-Württemberg gehen wir von rund 150.000 betroffenen Kindern unter 15 Jahren aus (jedes 7. Kind) aus. Jedes dritte Kind in einer alkoholbelasteten Familie erfährt regelmäßig physische Gewalt – als Opfer und/oder Zeuge – und fast 50 % aller kinderpsychiatrischen Patienten einer ambulanten Praxis haben ein suchtkrankes Elternteil.
Der Kreuzbund Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart e.V. als Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke und Angehörige bestehen aus 100 Gruppen. Rund 350 ehrenamtliche Mitarbeiter engagieren für über 1500 Gruppenteilnehmer. Gemeinsames Ziel ist eine zufriedene und suchtmittelfreie Lebensgestaltung. Grundlage und Motivation der Arbeit ist die christliche Nächstenliebe. Im Verbund der Suchtkrankenhilfe übernimmt der Kreuzbund die wichtige Aufgabe der Nachsorge für suchtkranke Menschen sowie deren Angehörige und stabilisieren so die Behandlungserfolge von Suchtberatungsstellen und Fachkliniken.